Ein Landesjustizprüfungsamt ist eine Behörde, die im Rahmen der in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen zweistufigen Juristenausbildung die Zweite juristische Staatsprüfung und in manchen Bundesländern auch die Staatliche Pflichtfachprüfung als Teil der Ersten juristische Prüfung abnimmt. Sie können dem jeweiligen Landesjustizministerium oder einem Oberlandesgericht angegliedert sein. Manche Länder haben ein gemeinsames Landesjustizprüfungsamt (Berlin und Brandenburg bzw. Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein). Ist das Landesjustizprüfungsamt nicht auch für die Erste juristische Prüfung zuständig, gibt es für diese ein eigenes Prüfungsamt. Rechtsgrundlage für die juristischen Prüfungen sind die jeweiligen Juristenausbildungsgesetze und -verordnungen der Länder. Unter dem NS-Regime wurden im Rahmen der Gleichschaltung die Landesjustizprüfungsämter aufgelöst. Die Aufgaben wurden vom Reichsjustizprüfungsamt wahrgenommen.
Einzelnachweise



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